Honorar

 

Wir sind gerne bereit, für Sie vor einer Mandatierung möglichst präzise die Kosten unserer Beratungstätigkeit projektbezogen zu kalkulieren. Eine projektbezogene Honorierung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Anfrage und nach gemeinsamer Besprechung des Projektes in Bezug auf Art, Umfang und Komplexität und bei Vorlage ausreichender, projektrelevanter Informationen. 

 

Alternativ bzw. in Fällen in denen eine projektbezogene Honorierung nicht vereinbart wurde, erfolgt die Zusammenarbeit auf Basis von festen Stundensätzen. In der Praxis hat sich diese Vergütungsweise vor allem im Hinblick auf die Flexibilität und der Nachvollziehbarkeit des Mandanten bewährt. Denn mit einer derartigen Vergütungsweise kann sichergestellt werden, dass das Honorar nach der tatsächlichen Bedeutung, der Komplexität und damit auch dem tatsächlichen Arbeitsaufwand des jeweiligen Projektes entsprechend abgerechnet wird.

 

Gegenwärtig können wir Ihnen ein Stundenhonorar von durchschnittlich 250 Euro (mindestens 150,00 Euro und höchstens 350,00 Euro) zzgl. der gesetzlichen MwSt. und weiterer Auslagen (wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen für rechtliche und technische Gutachten und Zertifizierungen, etc.) anbieten.